Das Erbrecht gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Vermögensweitergabe individuell nach Ihren Vorstellungen zu gestalten. Mit einem Testament können Sie Verfügungen über Ihren Nachlass treffen und damit Ihre Nachkommen vor Unstimmigkeiten oder sogar Streitigkeiten schützen. Möglicherweise gibt es in Ihrem konkreten Fall auch andere Möglichkeiten, Vermögen zu übertragen oder vor ungewünschtem Zugriff zu schützen. Dies kann nur in einem persönlichen Gespräch herausgefunden werden. Gerne berate ich Sie bei allen erbrechtlichen Angelegenheiten als Ihr Rechtsanwalt im Erbrecht.

Testament

Ich biete in meiner Anwaltskanzlei eine verständliche und ausführliche Rechtsberatung in allen erbrechtlichen Angelegenheiten an, etwa in Fragen der Vermögensaufteilung und Erbfolge. In weiterer Folge unterstütze ich Sie gerne bei der Erstellung Ihres Testaments.

Sollten Sie rechtliche Unterstützung bei der Auslegung oder Anfechtung eines Testaments benötigen, vertrete ich Sie sowohl bei außergerichtlichen Verfahren als auch vor Gericht.

Verlassenschaften

Sollte es im Zuge des Verlassenschaftsverfahren zu Unstimmigkeiten oder Erbschaftsstreitigkeiten kommen, empfiehlt sich die Einbindung eines qualifizierten Anwaltes für Erbrecht, um einen klaren und juristisch fundierten Überblick über die jeweiligen Ansprüche zu erhalten, damit das weitere Vorgehen geplant werden kann.

Wurde seitens des Erblassers kein Testament errichtet oder wurden Pflichtteilsberechtigte übergangen, regelt das Erbrecht die Höhe der jeweiligen Ansprüche. Da diese Regeln jedoch sehr umfangreich und zum Teil nur schwer verständlich sind, empfiehlt sich auch in diesem Fall professionelle Hilfe.

Der Erblasser hat vor seinem Tod das gesamte Vermögen verschenkt? Oder Sie sehen sich als Erbe plötzlich mit Ansprüchen Dritter konfrontiert? Ich kümmere mich um die Geltendmachung berechtigter oder auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche, erforderlichenfalls auch vor Gericht!

Ich berate und begleite Sie als Erbe, als Pflichtteilsberechtigter oder als im Testament erwähnter Begünstigter, oder auch als Übergangener Erbe damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

Immobilien & Liegenschaften

Zur Unterstützung Ihrer Entscheidung, ob Sie eine Liegenschaft besser zu Lebzeiten verschenken oder nach dem Ableben vererben wollen, ist es erforderlich Ihre konkrete Situation zu besprechen und Ihre Wünsche zu berücksichtigen. Dies betrifft sowohl rechtliche als auch steuerliche Aspekte. Anschließend kümmere ich mich gerne um eine erbschaftssteuerliche Optimierung Ihrer Immobilienweitergabe.

Lösungsorientiert

Unsere Kanzlei achtet besonders auf die Ausarbeitung von rechtlich möglichen und wirtschaftlich effizienten Lösungen.

Bodenständig

Wir verstehen uns als unkomplizierte Anwaltskanzlei, deren Blick stets auf der Gesamtsituation liegt und das Ziel verfolgt, Ihre Interessen einfach und unbürokratisch zu vertreten.

Erstberatung
Wir bieten Ihnen eine ausführliche Erstberatung, in der wir Ihre Rechtslage verständlich und vor allem persönlich erklären.

Leistungsspektrum im Erbrecht

  • Erstellung, Prüfung und Anfechtung von Testamenten
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • Abwehr ungerechtfertigter Pflichtteilsansprüche
  • Errichtung von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen
  • Beratung und Vertretung bei Vorwegnahme der Erbfolge
  • Erstellung von Schenkungs- und Übergabeverträgen
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